AGB Villa Pfötchenglück Katzenpension - Startseite - Katzenpension Villa Pfötchenglück

Menü
Menü
Menü
Menü
Menü
Menü
Direkt zum Seiteninhalt
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Unsere Aufnahmebedingungen sind Grundvoraussetzung für einen Einzug Ihrer Samtpfote in die Villa Pfötchenglück. Es wird bei Aufnahme des Tieres ein Betreuungsvertrag zwischen der Villa Pfötchenglück und dem Tierhalter schriftlich abgeschlossen.
  2. Beim Check-In muss ein gültiger Impfausweis mit dem Nachweis der vorgeschriebenen Pflichtimpfungen (siehe Aufnahmebedingungen) vorgelegt werden. Der Impfausweis bleibt während des Aufenthaltes Ihrer Katze in der Pension. Die Pflichtimpfungen müssen im Impfpass von Ihrem Tierarzt vermerkt sein..
  3. Tiere, die nicht gegen FeLV (Leukose) geimpft sind, müssen einen negativen Test auf FeLV vorweisen. Entweder als Eintrag im Impfpass oder als tierärztliche Bescheinigung.
  4. Eine Parasitenprophylaxe (z.B. Spot-On) gegen Flöhe, Zecken und Würmer  muss spätestens 1 Woche vor Aufnahme in die Villa Pfötchenglück durch einen Tierarzt erfolgen und im Impfpass eingetragen und abgestempelt sein.
  5. Ein negativer Giardientest ist für die Aufnahme in unsere Katzenpension verpflichtend. Dieser Test wird durch ihren Tierarzt durchgeführt. Hierzu ist lediglich eine Kotprobe ihrer Katze (bei Mehrkatzenhaushalten ist die Kotprobe eines Tieres ausreichend!) beim Tierarzt erforderlich. Die Villa Pfötchenglück Katzenpension verlangt mindestens einen Schnelltest. Der Schnelltest darf bis zur Aufnahme des Tieres nicht älter als 3 Tage sein. Es obliegt in der Verantwortung des Tierbesitzers welche Art von Giardientest beim Tierarzt durchzuführen ist, d.h. ob lediglich ein Schnelltest (Dauer i.d.R 20 Minuten) oder ein wesentlich genauerer Labortest (Dauer i.d.R. bis zu 1 Woche) durchgeführt wird. Der Labortest darf vor Aufnahme des Tieres nicht älter als 1 Woche sein. Der negative Giardiennachweis ist vom Tierarzt oder dem durchführenden Labor zu bescheinigen und bei Abgabe der Tiere uns zusammen mit dem Impfausweis vorzulegen.
  6. Es werden NUR kastrierte Tiere aufgenommen  (Ausnahme: Jungtiere unter 6 Monaten).
  7. Sollte eine tierärztliche Versorgung während des Aufenthaltes nötig werden, trägt der Halter die Kosten.
  8. Die Villa Pfötchenglück übernimmt keine Haftung
    8.1 für auftretende Erkrankungen oder Folgen von unvorhersehbaren Erkrankungen oder Verletzungen eines Tieres während des Aufenthaltes und/oder Hol- und Bringvorgangs;
    8.2 für den Fall, dass eine Katze während des Aufenthaltes sich eigenständig befreit und/oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs außerhalb oder im Eingang zur Katzenpension entweichen sollte;
    8.3 für Beschädigungen oder den Verlust mitgebrachter Körbchen, Decken, Kissen und Spielzeug sowie Transportboxen oder sonstigen Gegenständen, die zusammen mit der / den Katze(n) übergeben worden sind;
    8.4 für das Versterben eines Tieres während der Betreuungszeit. Sollte die Katze während ihres Aufenthaltes versterben, wird versucht den Tierhalter zu erreichen bzw. die von ihm im Aufnahmevertrag benannte Person zu informieren, damit alle weiteren Schritte besprochen werden können;
  9. Die Villa Pfötchenglück stellt nur Trockenfutter bereit. Sofern ihr Tier auch Nassfutter frisst, ist dieses in ausreichender Menge für die Dauer des Aufenthaltes vom Besitzer mitzubringen. Nicht verwendetes Nassfutter wird Ihnen bei Abholung wieder übergeben.
  10. Schadensersatzansprüche werden im Fall des Ablebens, Erkrankungen, Verletzungen der Katze(n) und/oder Verlust der Katze(n) nicht geleistet, soweit dieses nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers verursacht worden ist. Die Beweislast hierfür liegt beim Tierhalter.
  11. Die Höhe des Tagessatzes ist nicht verhandelbar. Die Bezahlung ist ab dem Tag der Abgabe des Tieres in voller Höhe per Vorkasse in bar oder mit ec-Karte für die gesamte vereinbarte Aufenthaltsdauer fällig. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur möglich, wenn dieses durch die Villa Pfötchenglück schriftlich bestätigt worden ist.
  12. Eine Verlängerung des Aufenthaltes kann telefonisch vereinbart werden. Die Villa Pfötchenglück kann diese aber nicht garantieren.
  13. Sollte ein Tier ohne Kontaktaufnahme mit uns und Nichterreichbarkeit des Halters binnen einer Frist von max. 7 Tagen nach vereinbarter Abholfrist nicht abgeholt worden sein, wird das Tier an einen Tierschutzverein / ein Tierheim übereignet. Das Tier könnte dann nach Ablauf der gesetzlichen Fristen an einen neuen Besitzer vermittelt werden. Die entstandenen Pensionskosten und die Kosten der Aufnahme im Tierheim werden dem Halter in Rechnung gestellt.
  14. Das Bringen und Abholen der Samtpfötchen, sowie die Besichtigung der Pensionsräume an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass diese Tage Ruhetage sind.
  15. Für den Hol- und Bringeservice  ihrer Katze durch  uns  berechnen wir eine km-Pauschale von 0,50 €/km für das Bringen und Holen zzgl. einer Aufwandsgebühr von 12,- €. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nur Tiere im Umkreis von max. 25 km holen und wieder zu Ihnen zurückbringen können.
  16. Sollte ein reservierter Aufenthalt nicht in Anspruch genommen werden können, ist dieser mindestens 7 Tage vor vereinbarter Aufnahme zu stornieren. Ansonsten wird eine Stornogebühr von mindestens 30 % der vereinbarten Kosten erhoben. Außerdem behalten wir uns vor, Kunden, welche einen vereinbarten Aufenthalt ohne Storno verfallen lassen, in Zukunft keine Reservierungen mehr zu ermöglichen.
  17. DATENSCHUTZERKLÄRUNG – Das Lesen der Datenschutzbestimmungen und die Anerkennung dieser sind Grundvoraussetzung zum Zustandekommen eines Betreuungsvertrages. Die Datenschutzhinweise und Einverständniserklärung gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird dem Besitzer am Abgabetag bzw. am Tag der Abholung durch uns übergeben und ist von diesem zu unterschreiben.
  18. Mit der Anmeldung bzw. Reservierung eines Aufenthaltes Ihres Tieres erkennen Sie die AGBs der Villa Pfötchenglück an und bestätigen, diese gelesen und verstanden zu haben.
  19. SALVATORISCHE KLAUSEL – Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestandteile durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsbedarf in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in den AGB eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in den AGB hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck bestimmt hätten, wenn der Punkt von Ihnen bedacht worden wäre.

                  Elbtal, den 01.06.2022
                  AGB
                  Zurück zum Seiteninhalt